Visum / Visa (Einreise auf Bali)

Bestimmungen

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Einreise mit, und ohne Visum

( "Visa free visit"  oder  "Visa onArrival" )



Ohne ein  zunächst vorhandenes  Visum können Deutsche einreisen, deren Reisepass bei Einreise mindestens sechs Monate gültig ist und über die keine Einreise sperre verhängt wurde, sofern sie über ein Weiter- oder Rückflugticket verfügen und höchstens 30 Tage ausschließlich zu einem der folgenden Hauptzwecke in Indonesien verbringen möchten:

 

              1.   Tourismus


              2.   Besuch von Familienangehörigen oder Freunden
   

              3.   Kulturelle und soziale Zwecke
   

              4.   Teilnahme an Seminaren als Zuhörer
   

              5.   Teilnahme an internationalen Ausstellungen
   

              6.   Flughafen Transit
   

              7.   Offizieller Besuch (Dienstreise von Angehörigen staatlicher Stellen).

 

  • Wer länger bleiben oder zu einem anderen als touristischen Zwecken reisen möchte, muss bei Ankunft ein „Visa on Arrival“ beantragen.
  • Deutsche, die sich zu anderen Zwecken in Indonesien aufhalten möchten, keine Arbeitsaufnahme und keinen Daueraufenthalt planen und Touristen, die länger als 30 Tage bleiben möchten, können bei der Einreise für 35,- US-$ ein für 30 Tage gültiges Visum mit der Option diese 30 Tage auf 60 Tage zu verlängern („Visa on Arrival“) bekommen. Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Rück Geld in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Aus praktischen Gründen sollten Reisende den Betrag bei der Einreise passend in US-$ oder Euro-€ zur Verfügung haben.  Wird das Visum bei der Einreise eingeholt, kann die Vorlage eines vorhandenen Rückflugticket verlangt werden.
  • Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist  möglich. Diese Verlängerung muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Der Antrag kann bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi (Migrationsamt) eingereicht werden und benötigt mehrere Arbeitstage zur Bearbeitung, während derer der Reisepass bei der zuständigen Behörde einbehalten wird. Die Gebühr beträgt 30,- USD (ca. 400.000,- IDR). Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Sie haben die Möglichkeit in der Indonesischen Botschaft/Konsulat in Deutschland ein 60 Tage Visum zu bekommen.

Um auf maximal 60 Tage Indonesien Visum zu kommen, kannst du das Visum selbst auf der Immigration verlängern.

Die Immigration (Ausländerbehörde) auf Bali finden Sie in Jimbaran und Denpasar !

Adressen der Migrationsämter auf Bali  (Ausländerbehörden)

Jimbaran

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Amt (Jimbaran oder Denpasar) für Sie zuständig ist, fragen Sie in Ihrer Unterkunft oder bei der Einreise am Flughafen nach.

Denpasar



Wichtig

Wenn Sie vor haben, Indonesien für einen kurz Trip (Ausflug) zu verlassen um anschließend wieder nach Indonesien zurück zu kommen, vergessen Sie nicht Ihr vorhandenes Rückflug Ticket aus Indonesien  z.B. für die spätere Heimreise in Ihr Heimatland mit zu nehmen.

 

Beispiel

Sie reisen für ein paar Tage nach Thailand um anschließen wieder nach Indonesien zurück zu kehren. Dann kann es passieren, daß die Passkontrolle am Flughafen in Thailand das vorzeigen eines gültigen Ausreise Ticket, für die spätere Ausreise aus Indonesien, z.B. in Ihr Heimatland verlangt.


Einreisebestimmungen

  • Wer die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der  100.000,000 Mio. IDR  (derzeit ca. 6.209 EUR) überschreitet, muss dies bei der Einreise dem indonesischen Zoll melden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu  300.000,000 Mio. IDR  (derzeit ca. 18.622 EUR) geahndet.
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, so dass besondere Vorsicht auch bei der Mitnahme von an sich nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen geboten ist.
  • Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der  Generalkonsulate  Ihres Ziellandes.

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  • Seit April 2020 Covid-19 Test erforderlich.

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